Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für mehrere 100.000 Autofahrer Ärger mit der Polizei und den Gerichten.

Wenn ein Bußgeldbescheid droht, nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt zu uns auf. So zeigt doch die Erfahrung, dass die Mehrzahl der Betroffenen mit der Verteidigung der eigenen Person wenig erfolgreich ist. Die vorgetragenen Argumente aus eigener Sicht entpuppen sich oftmals als eher be- denn entlastend.

Wir wissen, welche Fehler beispielsweise bei Geschwindigkeitsmessverfahren oder Rotlichtüberwachungen vorliegen können. Wir werden die Ermittlungsakte anfordern und mögliche Fehlerquellen in der Akte oder vor Gericht aufdecken.

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Sache aussichtslos ist, können wir aus der Erfahrung heraus doch in den meisten Fällen weiterhelfen.

Sollte Ihnen im Straßenverkehr eine Verfehlung vorgeworfen worden sein oder droht der Erlass eines Bußgeldbescheides und Sie sind nicht sicher, welche Sanktionen Ihnen drohen, nehmen Sie schon frühzeitig Kontakt zu uns auf. Wir geben Ihnen verlässlich Auskunft darüber, was auf Sie zukommt.

Ihr Spezialist für das Ordnungswidrigkeitenrecht: Torsten Müsse.


Über uns

Wir, die Rechtsanwälte BEM der Kanzlei im Phoenix-Center, verstehen uns als moderne Dienstleister, die beratend auf den klassischen Gebieten des Rechts tätig sind. Hierunter fallen insbesondere das Arbeits- und Mietrecht sowie das Erb- und Familienrecht und schließlich das Verkehrs-, Zivil- und Strafrecht.


Rechtsanwälte BEM

Phoenix-Center / Moorstraße 4, 21073 Hamburg

(040) 76 79 47 - 47

(040) 76 79 47 - 50

mail@rechtsanwaelte-bem.de

Bürozeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 09.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch: 09.00 - 13.00 Uhr

Freitag: 09.00 - 16.00 Uhr

Termin nach Vereinbarung!